Mussehe

Mussehe
Mụss|ehe, Mụss-Ehe, die (ugs.):
Ehe, die geschlossen wird, weil die Frau ein Kind erwartet.

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Mussehe,
 
im engeren Sinn Bezeichnung für eine von der Gesellschaft sozusagen erzwungene Ehe, wenn z. B. früher eine unverheiratete Frau von einem unverheirateten Mann ein Kind erwartete. Im weiteren Sinn auch Bezeichnung für eine Ehe, zu der erwachsene Kinder von ihren Eltern gezwungen wurden, selbst wenn sie den Partner nicht liebten (Zweckehe oder Zwangsehe). Motive hierfür waren meist, durch den angeheirateten Partner gesellschaftliche Anerkennung und/oder Reichtum zu erlangen. Noch heute ist es in vielen außereuropäischen Kulturen üblich, dass die Eltern einen großen Einfluss auf die Eheschließung ihrer Kinder nehmen.

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Mụss|ehe, die (ugs.): Ehe, die geschlossen wird, weil die Frau ein Kind erwartet.

Universal-Lexikon. 2012.

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